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„Selbstbestimmung und Fürsorge gehören zusammen“

Kerstin Grieses Rede am 29. März 2007 in der Debatte über Patientenverfügungen

Kerstin Griese (SPD):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns haben hier aus einem christlichen Selbstverständnis heraus gesprochen. Auch ich will das tun; ich spreche hier als evangelische Christin. Ich spreche auch als Kirchenbeauftragte meiner Fraktion. Ich will ausdrücklich sagen, dass ich glaube, dass es niemanden gibt, der für sich in Anspruch nehmen kann, dass er oder sie allein eine christliche Position vertritt. Ich bin mir sicher: Auch die Christenmenschen in diesem Parlament werden sich am Ende für verschiedene Anträge entscheiden. Wir müssen uns gegenseitig darüber Auskunft geben, was unser Werthorizont ist und warum wir uns wie entscheiden.

Ich will mich in diesem Zusammenhang ganz herzlich bedanken. Gemeinsam mit der Kollegin Fischbach und den Kollegen Goldmann, Ramelow und Winkler hatten wir die evangelische und katholische Kirche zu einem fraktionsoffenen Nachmittag zum Thema Patientenverfügung eingeladen, der, glaube ich, für viele von uns erkenntnisreich war. Wir haben dort eine gute Form der Zusammenarbeit und der Diskussion gestartet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Es ist schon erwähnt worden: Auch die Kirchen geben christliche Patientenverfügungen heraus, seit 1999 über 2,5 Millionen. Es gibt eine große Nachfrage. Die zweite Auflage wurde bezüglich der Reichweite erweitert, nämlich um zusätzliche Verfügungen für Situationen außerhalb der eigentlichen Sterbephase. Das heißt, das Bedürfnis danach ist anscheinend vorhanden und sehr groß.

Mir ist ganz wichtig, festzuhalten, dass wir uns darüber einig sein müssen, dass es niemals so etwas wie eine Pflicht zu einer Patientenverfügung geben darf. Niemals darf es so sein, dass ein Pflege- oder Altersheim verlangt, dass jemand, der dort aufgenommen wird, eine Patientenverfügung hat. Ich denke, das muss klar sein und dagegen müssen sich alle äußern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Das ist aber gang und gäbe!)

– Aber es ist nicht anständig, wenn es gang und gäbe ist. Das darf nicht sein. Auch das muss man sagen dürfen.

(Joachim Stünker (SPD): Das ist rechtlich nicht zulässig!)

– Es ist sogar rechtlich nicht zulässig.

Mein zweiter Punkt. Leben und Sterben haben ihre Zeit. Leben und Sterben liegen nach christlichem Selbstverständnis in Gottes Hand. Aber dennoch dürfen und müssen wir Menschen darüber nachdenken, wie wir sterben wollen. Deshalb ist die Hospizarbeit, die hier schon vielfach erwähnt wurde, so wichtig. Die Schriftstellerin Hilde Domin hat einmal vom „kostbarsten Unterricht am Sterbebett“ gesprochen. Wenn wir diese Arbeit machen und wenn wir damit in Kontakt kommen, belehrt uns das über uns selbst. Ich bin froh, dass wir endlich begonnen haben, die Palliativmedizin und Hospizarbeit stärker zu unterstützen.

Wichtig ist mir: Wir leben nicht allein, wir sterben auch nicht allein. Zum Sterben gehören pflegende Angehörige, Freundinnen und Freunde, Ärztinnen und Ärzte, Seelsorgerinnen und Seelsorger. Ich glaube, wir sollten Selbstbestimmung und Fürsorge nicht gegeneinandersetzen. Das dürfen keine Gegensätze sein. Gerade am Ende des Lebens gehören Selbstbestimmung und Fürsorge zusammen. Krankheit, Sterben und Tod eines Menschen können nicht ohne seine soziale Einbettung, ohne die Fürsorge anderer Menschen verstanden werden.

Ich will die Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland zitieren, die unter dem Titel „Sterben hat seine Zeit“ ein interessantes Papier vorgelegt hat. Dort heißt es:

Der Respekt vor der Selbstbestimmung der Patienten ist geradezu eine Implikation der Fürsorge.

(Beifall des Abg. Joachim Stünker (SPD) und der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das heißt, Fürsorge und Selbstbestimmung gehören zusammen. Es gehört gerade zur Fürsorgepflicht der Ärzte, dass sie die Selbstbestimmung achten, dass sie Leben erhalten und Sterben nicht verlängern. Zum Leben gehört das Sterben. Patientenverfügungen sollen dazu beitragen, dass Ärzte diese Fürsorgepflicht wahrnehmen.

Ich glaube, dass wir in der Frage der Verbindlichkeit und Gültigkeit sehr eindeutige Regelungen für Patientenverfügungen brauchen. Ich glaube, man kann meinem Kollegen Stünker nicht unterstellen, dass er in seinem Entwurf einen Automatismus befürwortet. Selbstverständlich muss eine Patientenverfügung immer interpretiert werden. Es muss immer die Möglichkeit bestehen, dass auch mündliche Äußerungen, körperliche Regungen oder Zeichen eines Patienten in die Interpretation der Patientenverfügung einfließen. Brigitte Zypries hat das vorhin die „Gesamtschau des Lebens“ genannt. Niemand wird sagen können, dass es einen absoluten Automatismus gibt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Auch die, die sich für die Regelung einer Patientenverfügung aussprechen, werden, wie ich hoffe – zumindest ist das mein Eindruck aus dieser Diskussion –, sagen: Wir müssen darauf achten, wie und wo sie zutrifft.

Ich möchte noch einmal aus dem Papier der EKD zitieren:

Wenn ein urteilsfähiger Patient angesichts von schwerster Krankheit und Leiden Nahrung verweigert, verbietet es der Respekt vor dessen Selbstbestimmung, ihn in diesem Fall zwangsweise zu ernähren. Wenn wir aber in dieser Weise den Willen und die Selbstbestimmung des urteilsfähigen Patienten respektieren, muss dies prinzipiell auch für den Fall seiner Urteilsunfähigkeit gelten.

(Joachim Stünker (SPD): Sehr gut!)

Das macht deutlich, dass Respekt vor dem Patienten und Fürsorge wichtig sind. Der aktuelle Wille hängt nun einmal sehr stark mit dem zusammen, was man vorher als Willen aufgeschrieben hat. Aber es kommen weitere Aspekte hinzu. Auch das muss ein verantwortlicher, fürsorglicher Arzt, ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer klären.

Ich will kurz auf die Bestimmung der Reichweite eingehen. Dieser Punkt, der der ethisch schwierigste Aspekt in dieser Debatte ist, macht mir persönlich – ich sage das ganz ehrlich – die meisten Probleme; da ich dieser Diskussion bereits seit 9 Uhr folge, kann ich sagen, dass sie eine der interessantesten ist, die wir je geführt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Ich glaube, dass ich in eine Patientenverfügung schreiben würde, dass sie für tödlich verlaufende Krankheiten gelten soll. Aber ich kann nicht zu der Entscheidung kommen, das allen anderen Menschen so vorzuschreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hier müssen wir genau unterscheiden.

Ich habe auch ein Problem damit, dass Demenz und Wachkoma in einigen Diskussionen gleichgesetzt werden. Ich bin der Meinung, dass es einen großen Unterschied zwischen Demenz und Wachkoma gibt und dass man damit unterschiedlich umgehen sollte.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Mein letzter Punkt – ich spreche diesen Aspekt nur ganz kurz an, weil die Kolleginnen Reimann und Volkmer dazu bereits Vorschläge gemacht haben –: Ich glaube, wir brauchen unbedingt die Festlegung auf die Schriftform, die Pflicht zur Aktualisierung und die Möglichkeit der Beratung. All das ist notwendig, um deutlich zu machen, dass die Würde und der Wille der Schwerstkranken unsere obersten Prinzipien sind, damit bei der Abfassung einer Patientenverfügung nicht die Angst vor Fremdbestimmung oder Apparatemedizin die Feder führt. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens bis zum Ende, also bis zum Sterben, das zum Leben gehört, ist eine Aufgabe, die weit über die Patientenverfügung hinausreicht. Ich hoffe, dass wir auch bei anderen Themen, bei denen wir uns mit solchen Fragen beschäftigen müssen, gute Lösungen finden werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

29.3.07

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